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Bankvollmacht: Wie stelle ich eine Vollmacht für mein Konto aus?

Natürlich möchte sich jeder am liebsten selbst um seine finanziellen Angelegenheiten kümmern. Doch unverhofft kommt bekanntlich oft: Ein Krankenhausaufenthalt, Diebstahl der Handtasche mitsamt Kreditkarte im Urlaub oder andere Gründe können uns daran hindern, unsere Geldgeschäfte zu erledigen. Daher ist für den Fall des Falles eine Kontovollmacht für eine Person des Vertrauens durchaus sinnvoll. Dieses Dokument erlaubt es nämlich dem bevollmächtigten Dritten, in Ihrem Sinne über das Konto zu verfügen und gegebenenfalls notwendige Bankgeschäfte für Sie zu erledigen.

Gleich zu Beginn möchten wir einen Irrtum in Bezug auf Konto, Bank und Vollmacht aus dem Weg räumen: „Mein/e Gatte/Gattin ist doch im Notfall automatisch mein gesetzlicher Vertreter und darf meine Bankgeschäfte erledigen.“ Das ist falsch! Wenn sich ein Ehepartner um die Bankangelegenheiten des anderen kümmern muss, braucht er – genauso wie ein unverheirateter Partner oder eine andere Vertrauensperson – eine gültige Vollmacht.

Was ist eine Bankvollmacht?

Eine Bankvollmacht – auch Kontovollmacht genannt – ist eine schriftliche Anordnung des Kontoinhabers, mit der er ausdrücklich einem Dritten den Zugriff auf sein Konto oder seine Konten gewährt. Das kann der (Ehe-)Partner, ein volljähriges Kind oder eine nahestehende Vertrauensperson sein.

Was ist eine Kontovollmacht?

Mittels einer Kontovollmacht ermächtigen Sie eine Person dazu, in Ihrem Namen Bankgeschäfte mittels Ihres Girokontos durchzuführen. Die Kontovollmacht wird schriftlich vereinbart und gilt bis zum Widerruf.

Was ist der Unterschied zwischen einer Bankvollmacht und einer Kontovollmacht?

In der Regel werden die beiden Begrifflichkeit synonym verwendet, jedoch gibt es einen wesentlichen Unterschied zwischen den beiden Vollmachten. Im Gegensatz zu der Kontovollmacht ist die Bankvollmacht nicht nur auf ein einzelnes Konto beschränkt, sondern erstreckt sich über alle Bankangelegenheiten.

Welche Arten von Kontovollmachten gibt es?

Es gibt unterschiedliche Arten von Kontovollmachten. Doch egal, um welche Art oder welches Konto es sich handelt, Sie sollten der Person, die eine Vollmacht von Ihnen erhält, unbedingt blind vertrauen können. Legen Sie fest, für welchen Fall Sie eine Vollmacht vergeben möchten. Diese unterschiedlichen Arten von Kontovollmachten gibt es:

Transmortale Bankvollmacht

Mit dieser Vollmacht gestatten Sie dem Bevollmächtigten Zugriff auf Ihr Konto zu Lebzeiten und über Ihren Tod hinaus. Sie erlauben einer Person Ihres Vertrauens den Zugriff auf Ihr Konto mit den üblichen Einschränkungen. Weiter stellt die Vollmacht sicher, dass die Vertrauensperson  nach dem Tod des Vollmachtgebers auf das Konto zugreifen kann. So kann der Bevollmächtigte auch nach dem Ableben des Vollmachtgebers sicherstellen, dass Zahlungen vorerst weiterlaufen und wichtige Rechnungen beglichen werden. Die  Erben müssen nicht auf den Erbschein warten und so eventuell viel Geld vorstrecken. Dies ist die am häufigsten verwendete Vollmacht-Form.

Mit dieser Vollmacht gestatten Sie dem Bevollmächtigten nur den Zugriff auf Ihr Konto zu Lebzeiten. Das bedeutet: Solange Sie leben, gibt es eine Person, die Ihre Bankgeschäfte erledigen kann. Im Falle Ihres Todes endet jedoch die Kontovollmacht automatisch. Diese Variante ist sinnvoll, sollte es Vermögen und mehrere Erben geben. So kann der Vollmachtgeber  Streitereien unter den Erben vorbeugen. Denn erst wenn die Erben den Erbschein haben und das  Testament vollstreckt ist, haben sie Zugriff auf das Konto.

Mit dieser Vollmacht – auch Vollmacht für den Todesfall genannt – gestatten Sie dem Bevollmächtigten nur im Todesfall den Zugriff auf Ihr Konto. Diese Kontovollmacht wählen Menschen, die nicht möchten, dass irgendjemand zu Lebzeiten Zugriff auf ihre Konten hat, aber gleichzeitig  Partner oder Kinder nach dem eigenen Tod finanziell versorgt wissen möchten. Dank dieser Vollmacht können sie die Zeit bis zur Erstellung des Erbscheins finanziell überbrücken.

Mit der Generalvollmacht geben Sie – bezogen auf Ihre Bankgeschäfte – eine Vollmacht über sämtliche Konten. Die Generalvollmacht erlaubt dem Bevollmächtigten mehr als einem “normalen” Bevollmächtigten. Ein Generalbevollmächtigter kann beispielsweise im Namen des Vollmachtgebers  Konten eröffnen oder löschen und  Kredite aufnehmen.

BGC Group Tipp

Mit unserer Checkliste im Todesfall erfahren Sie alle wichtigen Punkte, die Sie bei dem Tod eines Angehörigen beachten sollten.

Vorsicht vor Missbrauch der Kontovollmacht

Immer wieder beschäftigt der Missbrauch von Spargeldern die Gerichte. Denn leider verwechselt mancher Bevollmächtigte die Kontovollmacht mit einer Schenkung durch den Vollmachtgeber oder nutzt den Zugriff auf das Bankkonto bewusst zu seinen Gunsten aus. Grundsätzlich berechtigt die Kontovollmacht den Bevollmächtigten nur zum Geldabheben – und nicht dazu, das Geld zu behalten. Haben Sie als Vollmachtgeber abgehobenes Geld nicht einem bestimmten Verwendungszweck zugeordnet, muss der Bevollmächtigte das Geld an Sie weitergeben.

Sie interessieren sich für Verbraucherschutzthemen? Dann schauen Sie sich doch einmal unsere Ratgeber rund um das Thema Verbraucherschutz an – dort geben wir Ihnen weitere hilfreiche Informationen und Tipps.

 

Kontovollmacht erteilen – wie geht das?

Eine Kontovollmacht sollte stets in schriftlicher Form erfolgen. Zum einen verlangen die meisten Kreditinstitute ohnehin eine Vollmacht in Schriftform. Zum anderen haben Sie und der Bevollmächtigte auf diese Weise einen Nachweis in der Hand. Haben Sie einen Betreuer in Ihrer Filiale, stellen Sie ihm am besten den Bevollmächtigten vor. Grundsätzlich müssen Sie und der Bevollmächtigter zur Einrichtung der Vollmacht in der Bankfiliale anwesend sein, damit eine ordnungsgemäße Legitimation stattfinden kann. Gleichzeitig kann dieser sich vor Ort mit Personalausweis beziehungsweise Reisepass und Unterschrift legitimieren.

Was darf der Bevollmächtigte?

Gibt es keine anderen Vereinbarungen, darf der Bevollmächtigte grundsätzlich:

  • über das Geld auf dem Konto / den Konten verfügen
  • über einen eingeräumten (Dispo-) Kredit verfügen
  • Devisen kaufen oder verkaufen
  • Wertpapiere kaufen oder verkaufen
  • Kontoauszüge, Erträgnisaufstellungen, Post oder Depotauszüge entgegennehmen
  • Schulden gegenüber Gläubigern anerkennen (Saldoanerkenntnis).

Was darf der Bevollmächtigte nicht?

Der Bevollmächtigte hat nicht die gleichen Rechte und Pflichten wie der Vollmachtgeber. Nicht automatisch in einer Kontovollmacht verankert ist es:

  • Untervollmachten zu erteilen – sprich, andere Personen zu bevollmächtigen
  • im Namen des Vollmachtgebers weitere Konten zu eröffnen
  • ein Konto zu kündigen oder ein Konto auf seinen Namen umzuschreiben
  • Kreditverträge abzuschließen oder bestehende zu ändern
  • Debitkarten zu beantragen
  • ein Schließfach einzurichten.

 

Wie bekommt man eine Kontovollmacht bei Direktbanken?

Eine Kontovollmacht bei einer Filialbank bedeutet: hingehen, persönlich beim Kreditinstitut vorsprechen, legitimieren, unterschreiben. Das funktioniert bei einer Direktbank nicht. Nicht wenige Kunden verzichten hier auf den offiziellen Weg, eine Vollmacht zu erteilen. Sie geben ihre Zugangsdaten an eine Person ihres Vertrauens weiter. Sicher der einfachste Weg – allerdings verstößt das genau genommen gegen die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Banken und der damit verbundenen Sorgfaltspflicht des Kontoinhabers gegenüber seiner Bank. Daher muss sich der Bevollmächtigte bei der Direktbank mittels der angebotenen Legitimationsverfahren identifizieren. Hierbei wird in der Regel das PostIdent-Verfahren oder die Videolegitimation genutzt. Somit ist das Vergeben Beantragen einer Bankvollmacht bei einer Direktbank nicht weiter kompliziert. Je nach Bank kann der Vollmachtgeber entscheiden, für welche Konten er eine Bevollmächtigung erteilen möchte.

 

Wie funktioniert die Identifikation?

Eine Identifikationspflicht besteht selbstverständlich auch für Vollmachten bei Direktbanken. Das persönliche Erscheinen und die Legitimation werden durch das Post-Ident-Verfahren ersetzt. Das Vollmacht-Formular ruft der Kunde einfach online ab. Sollte der Bevollmächtigte noch nicht bei der Bank legitimiert sein, erhält er die erforderlichen Unterlagen zur gesetzlich vorgeschriebenen Identitätsfeststellung. Mit diesen und mit seinem Personalausweis oder Reisepass legitimiert sich der Bevollmächtigte in einer Postfiliale. Einige Banken bieten auch eine Identitätsprüfung per Video-Chat an.

Wichtiger Hinweis: Geben Sie Ihre persönlichen Zugangsdaten nicht an Dritte weiter. Bewahren Sie Ihre Daten vor dem Zugriff durch Dritte geschützt auf und speichern Sie diese nicht auf dem PC. Besteht der Verdacht, dass eine unberechtigte Person von Ihren Zugangsdaten Kenntnis hat, setzen Sie sich sofort mit Ihrem Kreditinstitut in Verbindung.

 

Kontovollmacht bei ING, DKB und Consorsbank

Bei der Consorsbank beispielsweise vergibt der Vollmachtgeber die Konto-/Depotvollmacht für ein Girokonto, Tagesgeldkonto oder Depot. “Der Bevollmächtigte erhält eine eigene Girocard gegen Gebühr und bekommt eigene Zugangsdaten zum Online-Banking”, erklärt ein Sprecher der Consorsbank/DAB BNP Paribas. “Für die Legitimation der Anmeldung im Online-Banking und von Transaktionen benötigt er zudem die Consorsbank SecurePlus App. Transaktionen können vom Vollmachtgeber nur in der Kontoübersicht nach einem Login nachvollzogen werden.”

Bei der ING handelt es sich nach eigenen Angaben um eine Kundenvollmacht. Das bedeutet, die Vollmacht gilt für sämtliche bestehende und künftige Konten und Depots, die Sie als Kontoinhaber bei der ING führen. Mit anderen Worten: Es handelt sich hierbei um eine Bankvollmacht. Für Bankgeschäfte seitens des Bevollmächtigten gilt: “Bevollmächtigte dürfen ausschließlich telefonisch oder schriftlich – per Post oder E-Mail mit Anhang – Auskünfte erhalten oder Aufträge erteilen”, erklärt ein Sprecher der ING.

Bei der DKB können Kunden via Online-Zugang zwischen allgemeiner Vollmacht und Vollmacht für den Todesfall wählen. Weiter treffen sie eine Auswahl, welche Konten sie für den Bevollmächtigten freigeben möchten und ob er einen Internet-Banking-Zugang, eine Girokarte oder Visa-Card erhalten soll.

Das entsprechende Formular der jeweiligen Bank wird ausgedruckt, vom Vollmachtgeber und Bevollmächtigten unterschrieben und postalisch an die Bank geschickt. Nach Einrichtung der Vollmacht erhalten beide – Vollmachtgeber und -nehmer – ein Bestätigungsschreiben per Post.

Bankvollmacht Muster

Hier finden Sie einen unverbindlichen Vorschlag für eine Bankvollmacht Muster-Vorlage. Es handelt sich dabei lediglich um ein Beispiel, wie eine Vollmacht gestaltet sein könnte.

  • Rechtlicher Hinweis zur Mustervorlage: Für Vollständigkeit, Aktualität und Richtigkeit übernimmt BGC Group keine Gewähr, da nicht auszuschließen ist, dass das Beispielformular nicht den derzeit gültigen Gesetzen oder der Rechtsprechung entspricht.

 

Bankvollmacht durch Vorsorgevollmacht – geht das?

Wer eine Vorsorgevollmacht in der Hand hat, kann – nach einem Gerichtsurteil des LG Detmold (14.1.2015 – 10 S 110/14) – diese gegebenenfalls für Bankgeschäfte nutzen.

Der Fall: Eine Kontoinhaberin war nicht mehr fähig, ihre Geldangelegenheiten selbst zu organisieren, hatte jedoch beizeiten ihrem Sohn eine Vorsorgevollmacht gegeben. Die umfasste auch die Vermögenssorge. Der Sohn wollte einen größeren Betrag überweisen. Ein Sparkassenmitarbeiter weigerte sich die Überweisung, trotz vorliegender Vorsorgevollmacht, auszuführen. Er verlangte eine Bestallungsurkunde als gerichtlich bestellter Betreuer für die Vermögensangelegenheiten, da ihm die Vollmacht nicht ausreichend erschien.

Das Thema landete vor Gericht, der Sohn bekam Recht. Begründung: Eine Vollmacht bezüglich der Vermögensangelegenheiten des Vollmachtgebers berechtige den Bevollmächtigten auch dann zu einer Verfügung über ein Bankkonto des Vollmachtgebers, wenn für dieses keine gesonderte Bankvollmacht erteilt worden ist.

BGC Group Tipp

Es gibt viele verschiedene Möglichkeiten, einen Streit oder eine Meinungsverschiedenheit außergerichtlich zu klären. Welches das sind, erläutern wir Ihnen in unserem Ratgeber zu außergerichtlichen Schlichtungsmethoden wie Mediation & Co.

Falsch überwiesen? Überweisung zurückholen! Wie Sie sich Ihr Geld zurückholen, erfahren Sie in einem weiteren Artikel von uns.

Kontovollmacht widerrufen

Streit, Stress, die Familiensituation hat sich geändert? Kurz, Sie möchten die Vollmacht widerrufen? Das können Sie! Selbst, wenn der Bevollmächtigte es nicht schicklich findet. Dem Vollmachtgeber obliegt das Recht, die Vollmacht jederzeit zu widerrufen. Das sollte unbedingt schriftlich und am besten per Einschreiben erfolgen. Ein Brief geht dazu an die Bank, einer an den (ehemals) Bevollmächtigten.

Ganz automatisch erlischt eine Bankvollmacht, dagegen, wenn

  • die bevollmächtigte Person geschäftsunfähig wird
  • die bevollmächtigte Person stirbt
  • der Kontoinhaber pleite ist und die Insolvenz eröffnet wurde
  • der Vollmachtgeber und somit der Kontoinhaber stirbt und es keine Vollmacht über den Tod hinaus gibt.

Auch für Vollmachten bei Direktbanken gilt: Eine erteilte Kontovollmacht kann der Vollmachtgeber per Online-Banking-Zugang jederzeit einsehen, ändern oder löschen.