Übersicht der Kreditarten für Selbstständige und Freiberufler
Kredite für Selbstständige lassen sich in zwei Kategorien einteilen: in Kredite für private Zwecke und in Kredite für gewerbliche Zwecke. In der nachfolgenden Kurzübersicht stellen wir Ihnen sieben der gängigsten Kreditformen für Selbstständige und Freiberufler vor:
Der „klassische“ Ratenkredit
Für private Zwecke – etwa das neue E-Bike, die Renovierung oder eine Umschuldung – gibt es zweckungebundene Ratenkredite, die von wenigen Banken auch an Selbstständige und Freiberufler vergeben werden. Welche das sind, können Sie eingangs in diesem Ratgeber erfahren.
Der Rahmenkredit
Wenn am Monatsende das Geld knapp wird, dann sollte man besser nicht auf den teuren Dispokredit zugreifen. Deutlich günstiger ist nämlich ein Rahmenkredit, auch Abrufkredit genannt. Bei dieser Kreditart vereinbaren Kunde und Bank einen festen Rahmen, aus dem der Kreditnehmer flexibel Geld abrufen kann. Hier stellen wir Ihnen drei Geldhäuser mit Rahmenkrediten vor, die auch Selbstständige und Freiberufler willkommen heißen: Abrufkredit – die Alternative zum Dispo.
Der Umschuldungskredit
Dieser hat das Ziel, bereits bestehende Altkredite durch einen neuen, bestenfalls günstigeren Kredit abzulösen. Zudem eignet er sich auch dafür, mehrere Einzelkredite mit unterschiedlichen Konditionen in einen einzigen Kredit zu bündeln und sich damit kostspielige Kreditnebenkosten zu sparen. Wie das im Detail funktioniert, lesen Sie hier: Kredit umschulden und Geld sparen – so geht´s.
Auch für Gründerinnen und Gründer, die nicht gerade nebenberuflich gründen und keine sicheren Einnahmen haben, ist es schwierig, einen Kredit zu bekommen. Kein Bonitätsnachweis der letzten drei Geschäftsjahre, kein Kredit von der Bank. Und gibt es ihn doch, dann sind die Konditionen oft deutlich schlechter als für Angestellte. Mit den folgenden vier Möglichkeiten stehen unterschiedliche Wege offen: von speziellen Internetplattformen über geförderte Kredite von Bund und Länder bis hin zum Kredit ohne Bankenbindung.
Der Förderkredit
Sie möchten nebenberuflich gründen, haben aber keine sichere Einnahmequelle? Dann gibt es spezielle Existenzgründerkredite oder Förderkredite, die sich an Unternehmensgründerinnen und -gründer richten. Das Gute daran: Mit diesen Krediten erhalten Selbstständige oft bessere Konditionen als mit einem herkömmlichen Kredit. Ein Beispiel: der ERP-Gründerkredit, das sogenannte StartGeld der KfW-Bank (Kreditanstalt für Wiederaufbau) für Gründungsvorhaben bis zu 125.000 Euro mit einem aktuellen effektiven Jahreszins ab 4,00 Prozent.
Der Mikrokredit
Die Mikrofinanzierung ist ein Kleinkredit, der nur für unternehmerische Zwecke verwendet werden darf und häufig als Starthilfe an Kleingewerbetreibende vergeben wird, die keinen Zugang zu Bankkrediten haben. So bietet das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) im Rahmen des Mikrokreditfonds Deutschland ein entsprechendes Mikrokreditangebot. Seine maximale Kredithöhe beträgt 25.000 Euro, welche mit aktuell 6,9 Prozent jährlich verzinst werden. Die maximale Kreditlaufzeit beträgt 48 Monate. Aber auch andere Landesförderinstitute wie die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) oder die LfA Förderbank Bayern mit ihrem Startkredit haben vergleichbare Finanzierungsprogamme.
Der Peer-to-Peer-Kredit
P2P ist das Gegenteil von B2B, dem Business zwischen Unternehmen. Somit ist der P2P-Kredit ein Kredit von einer Privatperson zu einer anderen. Um einen solchen privaten Geldgeber zu finden, gibt es spezielle Internetplattformen. Praktisch funktioniert das P2P-Lending folgendermaßen: Sie geben an, welchen Betrag Sie benötigen und wofür Sie das Geld ausgeben möchten. Auch Ihre Wunschlaufzeit können Sie im Vorfeld bestimmen. Mithilfe dieser Angaben entscheiden sich potenzielle Anleger, ob Sie bereit sind, in Sie zu investieren.
Der Privatkredit
Er ist der bankenunabhängige Kredit unter den Kreditarten. Denn hiermit leihen Sie sich Geld von „Family und Friends“. Beachten sollten Sie, dass offen und ehrlich die damit verbundenen Risiken gegenseitig aufgezeigt und die vereinbarten Modalitäten des Privatkredits (Geldsumme, Rückzahlung, etc.) verschriftlicht werden.